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BENUTZERRICHTLINIEN

Direkt an der Isar, inmitten der Isarauen und doch nahe an der Ortschaft Mamming, stellte die Gemeinde Mamming ein Grundstück zur Verfügung, das sich bestens für die Anlage eines Jugendzeltplatzes eignet. In der Form von Indianerzelten sind die Gebäude in einem Halbrund angeordnet. Der Zeltplatz ist durch einen Erdwall von den angrenzenden Sportanlagen der Gemeinde Mamming getrennt. Da es sich bei dem Jugendzeltplatz Mamming um eine Einrichtung der Jugendarbeit handelt, ist eine Belegung nur für Jugendgruppen oder Schulen möglich, die von einem verantwortlichen Gruppenleiter betreut werden.

Träger: Landkreis Dingolfing-Landau
 
Betreiber: Gemeindeverwaltung 94437 Mamming, Tel. 09955 9311-0

Anmeldung:
Kreisjugendring Dingolfing-Landau
Kerschensteinerstr. 7
84130 Dingolfing
Tel. 08731 40001
www.kreisjugendring-dingolfing-landau.de

Eine Belegung ist nur nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch den KJR möglich. Es besteht die Möglichkeit zur Zeltausleihe.

Anschriften:

Jugendzeltplatz Mamming
Am Sportplatz 8
94437 Mamming

Platzwart:

Martin Radspieler
Hauptstr. 6
94437 Mamming
Tel. 09955 208

TSV Mamming
Schwaigener Str. 54
Vorstand Manfred Scheuerer
Sperlingweg 2
94437 Mamming
Tel. 09955 1460

Anfahrt:
Mit PKW und Kleinbussen direkt bis zum Platz (5 Parkplätze). Großer Parkplatz beim Sportgelände. Der nächste Bahnhof ist in Landau bzw. Dingolfing. Zwischen Bahnhof und Jugendzeltplatz verkehren keine öffentl. Busse.

Ausstattung:
Zentralgebäude mit

  • Sanitärbereich (nach Geschlechtern getr. Duschen, WCs, Waschräume – auch behindertengerecht)
  • Küche mit Vorratsraum, Geschirr
  • Stühle und Bänke sind ausreichend vorhanden
  • 1 heizbarer Aufenthaltsraum mit angrenzendem, überdachten Freisitz
  • 1 Grill- und Feuerstelle (Brennholz kann beim Platzwart gekauft werden)

Belegung:
maximal 70 Personen

Öffnungszeit:
Osterferien bis Ende September

Einkauf:
Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien, Metzgereien, Getränkeabholmarkt in Mamming (Fußweg ca. 10 Min.)

Freizeit:
  • Nutzung der angrenzenden Sportanlagen des TSV Mamming (2 Fußballpl., 1 Hartplatz, 5 Tennisplätze, 4 Stockbahnen) nur nach Absprache mit dem Vorstand des TSV, Anschrift siehe oben
  • Verkehrsübungsplatz
  • Bademöglichkeit am Mossandl-Weiher in Mamm.schwaigen (2 km Entf.)
  • Ausflugsmöglichkeit nach Dingolfing (Erlebnisbad Caprima Tel. 08731 4614), Landau (Kastenhof), Usterling („wachsender Felsen“), Zulling („Teufelsritt“), Erholungsgebiet Mittleres Vilstal mit Vilstalstausee und „Bayernpark“
  • Der Jugendzeltplatz liegt direkt am Isar-Radwanderweg
  • Tourismusinformation Dingolfing, Tel. 08731 327100

Gebühren:

  ÜBERNACHTUNG
PRO PERSON
ZELTAUSLEIHE
5 - MANN / 7- MANN-ZELT PRO STÜCK / TAG
LANDKREISGRUPPEN 1,80 € 3,60 €
AUSWÄRTIGE GRUPPEN 2,30 € 4,60 €

Inkl. Wasser, Strom, Gas, Sonstiges

 
Ausrüstungsliste:
  • eigenes Zelt (falls vorhanden)
  • Isomatte (Luftmatratze alleine hält die Bodenkälte nicht ab)
  • Schlafsack (evtl. Polster)
  • ausreichend Kleidung, geeignete Schuhe 
  • Waschzeug, Handtücher, Badesachen
  • Mückennetz, Insektenschutzmittel, Sonnenschutzcreme, Regenschutz
  • Papiertaschentücher
  • Taschenlampe
 
Benutzerordnung:
 
  1. Der Jugendzeltplatz (kurz JZP) Mamming steht ausschließlich geschlossenen Jugendgruppen mit verantwortlicher Gruppenleitung zur Verfügung und darf nur nach vorheriger Anmeldung beim Kreisjugendring Dingolfing-Landau benutzt werden.
  2. Der JZP ist eine Selbstversorgereinrichtung. Grundsätzlich ist jede Beleggruppe selbst für Ablauf und Programm des Zeltlagers verantwortlich. Ein Platzwart steht als Ansprechpartner zur Verfügung.
  3. Der JZP ist nur für die Errichtung von Zelten und die Abhaltung von Zeltlagern bestimmt. Er darf nicht mit KFZ befahren werden. Zeltmaterial und Proviant sind am Eingang abzuladen. KFZ können auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden.
  4. Die Übergabe der Schlüssel erfolgt durch den Platzwart. Dabei erfolgt auch eine Einweisung in die Einrichtungen und Geräte des JZP. Zu diesem Zeitpunkt ist auch die Zahl der tatsächlich anwesenden Teilnehmer mitzuteilen. Bei Übernahme des Platzes bestehende Mängel oder Schäden sind unverzüglich dem Platzwart mitzuteilen
  5. Der Platzwart übt das Hausrecht für die Gemeinde Mamming aus.
  6. Jeder Benutzer hat die Einrichtungen des JZP pfleglich zu behandeln. Aufenthaltsräume, Küche, Toiletten-, Dusch- und Waschanlagen sind in sauberem Zustand zu halten. Für Beschädigungen ist Ersatz zu leisten. Mutwillige Beschädigungen werden strafrechtlich verfolgt.
  7. Lagerfeuer dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen entzündet werden. Brennholz muss mitgebracht werden. Eigenmächtiges Fällen von Bäumen und Sträuchern ist verboten. Die Feuerstelle ist bis zum vollständigen Erlöschen der Glut unter Kontrolle zu halten.
  8. Die im Zeltplatzbereich aufgestellten Abfalltonnen sind zu benutzen. Auf Mülltrennung ist Rücksicht zu nehmen. Glas und Papier sowie Alu und Dosen sind am JZP zu deponieren.
  9. Die Nachtruhe erstreckt sich auf die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. Während dieser Zeit sind ruhestörende Tätigkeiten zu unterlassen.
  10. Die angrenzenden Sporteinrichtungen befinden sich im Eigentum der Gem. Mamming und des TSV Mamming. Eine Nutzung dieser Einrichtungen ist nur nach Absprache möglich.
  11. Das Baden in der Isar ist aus Gründen des Naturschutzes zu unterlassen.
  12. Außerhalb des JZP sind die vorhandenen Straßen und Wege zu benutzen. Auf mögliche Gefahren beim Verlassen der Wege wird hingewiesen. Unkontrolliertes Herumlaufen soll vermieden werden.
  13. Jeder Benutzer des JZP erkennt die Bestimmungen der Benutzerordnung als für ihn verbindlich an. Bei Gruppen haftet der verantwortliche Gruppenleiter für die ordnungsgemäße Benutzung des JZP.
  14. Rechtzeitig vor Verlassen des JZP hat der der verantwortliche Gruppenleiter mit dem Platzwart eine gemeinsame Abnahme durchzuführen, wobei auch die Schlüssel zurückzugeben sind und die tatsächliche Verweildauer festgestellt wird.
  15. Fällt eine Jugendgruppe, die sich für die Belegung des JZP angemeldet hat, aus, ist dies unverzüglich dem Kreisjugendring Dingolfing-Landau mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Benachrichtigung (spätestens 6 Wochen vor Belegung) behält sich die Gemeinde vor, eine Ausfallgebühr zu berechnen, wenn keine Ersatzgruppe gefunden werden kann.